BGH: Hinsendekosten sind nach Widerruf bzw. Rückgabe zu erstatten, Urteil v. 07.07.2010, GZ VIII ZR 268/07

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte auf Vorlage des Bundesgerichtshofs (BGH) zu entschieden, ob dem Verbraucher im Falle des Widerrufs bzw. der Rückgabe die sogenannten Hinsendekosten zu erstatten sind. Nach Abschluss des Vorabentscheidungsverfahren liegt nun das Urteil des BGH vor.


Bundesgerichtshof
Urteil v. 07.07.2010, GZ VIII ZR 268/07

Der BGH hat entschieden, dass die Hinsendekosten dem Verbraucher im Falle des Widerrufs bzw. der Rückgabe zu erstatten seien. Eine entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) sei unwirksam.


Hintergrund

Zuvor hatte der BGH diese Frage dem EuGH vorgelegt, denn das deutsche Recht enthalte keine ausdrückliche Anspruchsgrundlage für den Anspruch des Verbrauchers auf Erstattung der Hinsendekosten.

Hinsendekosten sind die Versandkosten, die bei Versendung der Ware vom Händler an den Verbraucher angefallen sind, im Gegensatz zu den sogenannten Rücksendekosten, die bei Widerruf / Rückgabe für die Rücksendung vom Verbraucher zum Händler anfallen.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) v. 14.04.2010, GZ C 511/08

Kommentieren ist momentan nicht möglich.

Abmahnung erhalten

Dann rufen Sie gleich an und wir besprechen vorab unverbindlich, ob Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten!
Versuchen Sie es insbesondere bei kurz gesetzten Fristen gerne auch abends und am Wochenende.


RA Alexander Rathgeber
Odeonsplatz 16/17
80539 München

Telefon: 089/456.00.69.0
Telefax: 089/456.00.69.9
eMail: info[at]rathgeber.net

Gründerberatung

Sie beabsichtigen die Gründung eines Unternehmens oder starten ein Projekt?

Dann nehmen Sie in der Kanzlei doch eine Gründerberatung wahr zur Einführung ins Kennzeichen- und Wettbewerbsrecht. Vermeiden Sie klassische Anfängerfehler und sichern Sie sich gleich zu Anfang Ihre geistigen Eigentumsrechte!

Gerne übernimmt die Kanzlei für Sie auch die Anmeldung von Marke und Geschmacksmuster.