LG Stuttgart: Deutsche Bahn AG darf Bahnhof Stuttgart umbauen (Stuttgart 21), Urteil v. 22.04.2010, GZ 17 O 42/2010

Der Stuttgarter Hauptbahnhof gilt als einzigartiges Werk der Baukunst, erbaut von dem Architekten Paul Bonatz (1877 bis 1956). Die Deutsche Bahn AG als Eigentümerin des Gebäudes möchte die beiden Seitenflügel abreißen, um den Kopfbahnhof in einen Durchgangsbahnhof umzubauen. Hiergegen klagte einer der Erben des Paul Bonatz vor dem Landgericht Stuttgart unter Berufung auf Urheberrecht des Architekten.


LG Stuttgart
Urteil v. 22.04.2010, GZ 17 O 42/2010

Das Landgericht Stuttgart hat die Klage abgewiesen. Im Wege der Gesamtabwägung der beiderseitigen Parteiinteressen überwiege das Recht des Gebäubeeigentümers auf Modernisierung gegenüber dem Erhaltungsinteresse des Urhebers.

Unter anderem hat das LG Stuttgart ausgeführt, dass es sich bei dem Bahnhof um einen Funktionsbau handele und inzwischen bereits drei Viertel der urheberrechtlichen Schutzdauer abgelaufen seien. Zwar werde der Gesamteindruck des Bauwerks erheblich verändert, doch blieben die prägenden Elemente auch ohne die Seitenflügel erhalten. Das Gericht spricht bei den geplanten Umbauten von verkehrsstrategisch überragenden Weiterentwicklungsinteressen.

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