Gründerberatung bzgl. Kennzeichen- und Wettbewerbsrecht

Sie beabsichtigen die Gründung eines Unternehmens oder starten ein Projekt?

Hierfür bietet die Kanzlei Ihnen eine Einführungsberatung zum frühzeitigen Schutz bereits bestehenden oder noch zu schaffenden geistigen Eigentums (ip). In einem Beratungsgespräch werden u.a. die Möglichkeiten erörtert, welche gewerblichen Schutzrechte sich aus dem Gesetz ergeben und welche Sie durch Anmeldung und Eintragung erlangen.

Vermeiden Sie klassische Anfängerfehler eines Start-Ups und daraus resultierende kennzeichenrechtliche und wettbewerbsrechtliche  Angriffe und Abmahnungen.


Typische Problemfelder

Was ist zu tun, um sich möglichst vor Nachahmern und Trittbrettfahren zu schützen?
Welche Verhaltensregeln empfehlen sich im Umfang mit vertraulichen Informationen?

Was leisten Marke, Geschmacksmuster und andere Schutzrechte?
Was ist bei der Anmeldung taktisch zu beachten? Fallstricke?

Zu welchem Zeitpunkt können Sie mit welchen Informationen an die Öffentlichkeit treten?
Welche vorzeitigen Veröffentlichungen können Ihre Schutzrechte torpedieren?

Worauf sollten Sie bei Ihrem Marktauftritt aus wettbewerbsrechtlicher Sichtweise achten?
Welche Verhaltensweisen auf dem Markt lassen generell Gegenwehr erwarten? Klassische Anfängerfehler?
Welche Tücken liegen der Registrierung von Domains, in Werbe-eMail, Google-AdWords-Kampagnen?

Welche verschiedenen dt. Rechtsformen kommen für den Gründer in Betracht?
Muss man Geld ausgeben für den Gesellschaftsvertrag? Was leistet ohnehin der Notar?


Termine und Kosten

Termine zur Gründungsberatung erhalten Sie neben den üblichen Kanzleizeiten gerne auch abends um am Wochenende – Sie müssen Sie hierzu also nicht freinehmen oder Urlaubstage des Gründer-Teams koordinieren.

Die Kosten der Gründungsberatung  liegen bei einem zuvor schriftlich zu vereinbarenden Pauschalhonorar von EUR 357,00 inkl. 19% MwSt. und sind angelegt auf ein Gespräch bis maximal drei Stunden. Selbstverständlich fallen die Kosten nicht pro Person an, sondern pro Gründungs-Team.


Weitergehende Beratung im Gewerblichen Rechtsschutz

Jenseits der Gründerberatung übernimmt die Kanzlei für Sie natürlich auch Markenmeldungen sowie die Anmeldung weiterer Schutzrechte. Darüberhinaus bietet die Kanzlei bundesweit umfangreiche gerichtliche und außergerichtliche Beratung und Vertretung in weiten Teilen des Gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere Kennzeichenstreit und Wettbewerbsstreit (Abmahnung, einstweilige Verfügung etc.).

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Abmahnung erhalten

Dann rufen Sie gleich an und wir besprechen vorab unverbindlich, ob Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten!
Versuchen Sie es insbesondere bei kurz gesetzten Fristen gerne auch abends und am Wochenende.


RA Alexander Rathgeber
Odeonsplatz 16/17
80539 München

Telefon: 089/456.00.69.0
Telefax: 089/456.00.69.9
eMail: info[at]rathgeber.net

Gründerberatung

Sie beabsichtigen die Gründung eines Unternehmens oder starten ein Projekt?

Dann nehmen Sie in der Kanzlei doch eine Gründerberatung wahr zur Einführung ins Kennzeichen- und Wettbewerbsrecht. Vermeiden Sie klassische Anfängerfehler und sichern Sie sich gleich zu Anfang Ihre geistigen Eigentumsrechte!

Gerne übernimmt die Kanzlei für Sie auch die Anmeldung von Marke und Geschmacksmuster.