GewRS

Der Gewerbliche Rechtsschutz ist ein in der Fachanwaltsordnung (FAO) definiertes Rechtsgebiet. Es umfasst gemäß §14h FAO:

1. Deutsches und europäisches

_. Markenrecht, Geschmacksmusterrecht
_. Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht
_. Sortenschutzrecht einschließlich sonstiger Kennzeichen

2. Das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb (Wettbewerbsrecht)

3. Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes

4. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts


Mandanten – Wen betrifft es?


Das Beratungsangebot im Gewerblichen Rechtsschutz richtet sich bundesweit an alle Unternehmen, Freiberufler und Existenzgründer, denn die Schaffung und Verteidigung eigener Schutzrechte und Kennzeichen ist eine der tragenden Säulen der Geschäftsentwicklung und soll Nachahmungen, Plagiate und Rufausbeutungen durch Dritte verhindern / erschweren.
Ohne eine sorgfältige Beachtung des Wettbewerbsrechts im weiteren Sinne mögen sich Abmahnungen etc. häufen. Es gibt quasi keine Branche, die keinen mehr oder weniger entlegenen Rechtsvorschriften unterliegt, deren Missachtung als Wettbewerbsverstoß geahndet wird. Umgekehrt muss nicht geduldet werden, dass sich Ihr Wettbewerber durch Rechtsbrüche Wettbewerbsvorteile verschafft.

Die Vertretung von Privatpersonen kommt z.B. in Betracht, wenn sie wettbewerbsrechtlich als vermeintliche Unternehmer in Anspruch genommen werden oder bei der Abwehr unerwünschter Werbenachrichten (Spam), die “natürlich” auch gewerbliche Empfänger oftmals nicht hinzunehmen haben.


Schutzrechte – Anmeldung, Übertragung und Verteidigung


Unternehmensgründung, Gründungsberatung?
Sind Ihre Geschäftsidee, Ihr Produkt, Ihr Design schutzfähig?

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Markenanmeldung (Wortmarke, Bildmarke, Wort-Bildmarke u.a.)
Geschmacksmusteranmeldung (Designrecht)
geografische Herkunftsangabe, geogr. Angabe, Ursprungsangabe
– Patentanmeldung (in Zusammenarbeit mit Patentantwalt)
– Gebrauchsmusteranmeldung (in Zusammenarbeit mit Patentanwalt)
– Schutz nicht eingetragener Rechte (z.B. Geschäftsbezeichnung)?
– Lizenzvertragsrecht, Markenlizenzvertrag
Kennzeichenstreit


Wettbewerbsrecht – Prophylaxe und Auseinandersetzung


Ihr Wettbewerber zieht Ihnen unlauter Kunden ab?
Abmahnung erhalten? Als eBay-Händler/PowerSeller?

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– Einschreiten gegen unlautere Praktiken Ihres Wettbewerbers
– Abwehr gegnerischer Abmahnung / Schutzrechtsverwarnung
– erforderlichenfalls: Abgabe modifizierter Unterlassungserklärung
einstweilige Verfügung (aktiv/passiv)
Abschlusserklärung
– Unterlassungsklage, Auskunft, Schadenersatz


Beispiel einer deutschen Markenurkunde


Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie gerne an und wir besprechen vorab unverbindlich, ob Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten.
Versuchen Sie es insbesondere bei kurz gesetzten Fristen auch abends und am Wochenende.

Hotline 089/456.00.690
RA Alexander Rathgeber
Odeonsplatz 16, 80539 München

Gründerberatung

Sie beabsichtigen die Gründung eines Unternehmens oder starten ein Projekt?

Dann nehmen Sie in der Kanzlei doch eine Gründerberatung wahr zur Einführung ins Kennzeichen- und Wettbewerbsrecht. Vermeiden Sie klassische Anfängerfehler und sichern Sie sich gleich zu Anfang Ihre geistigen Eigentumsrechte!

Gerne übernimmt die Kanzlei für Sie auch die Anmeldung von Marke und Geschmacksmuster.