GewRS
Der Gewerbliche Rechtsschutz ist ein in der Fachanwaltsordnung (FAO) definiertes Rechtsgebiet. Es umfasst gemäß §14h FAO:
1. Deutsches und europäisches
_. Markenrecht, Geschmacksmusterrecht
_. Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht
_. Sortenschutzrecht einschließlich sonstiger Kennzeichen2. Das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb (Wettbewerbsrecht)
3. Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes
4. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts
Mandanten – Wen betrifft es?
Das Beratungsangebot im Gewerblichen Rechtsschutz richtet sich bundesweit an alle Unternehmen, Freiberufler und Existenzgründer, denn die Schaffung und Verteidigung eigener Schutzrechte und Kennzeichen ist eine der tragenden Säulen der Geschäftsentwicklung und soll Nachahmungen, Plagiate und Rufausbeutungen durch Dritte verhindern / erschweren.
Ohne eine sorgfältige Beachtung des Wettbewerbsrechts im weiteren Sinne mögen sich Abmahnungen etc. häufen. Es gibt quasi keine Branche, die keinen mehr oder weniger entlegenen Rechtsvorschriften unterliegt, deren Missachtung als Wettbewerbsverstoß geahndet wird. Umgekehrt muss nicht geduldet werden, dass sich Ihr Wettbewerber durch Rechtsbrüche Wettbewerbsvorteile verschafft.
Die Vertretung von Privatpersonen kommt z.B. in Betracht, wenn sie wettbewerbsrechtlich als vermeintliche Unternehmer in Anspruch genommen werden oder bei der Abwehr unerwünschter Werbenachrichten (Spam), die “natürlich” auch gewerbliche Empfänger oftmals nicht hinzunehmen haben.
Schutzrechte – Anmeldung, Übertragung und Verteidigung
Unternehmensgründung, Gründungsberatung?
Sind Ihre Geschäftsidee, Ihr Produkt, Ihr Design schutzfähig?
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– Markenanmeldung (Wortmarke, Bildmarke, Wort-Bildmarke u.a.)
– Geschmacksmusteranmeldung (Designrecht)
– geografische Herkunftsangabe, geogr. Angabe, Ursprungsangabe
– Patentanmeldung (in Zusammenarbeit mit Patentantwalt)
– Gebrauchsmusteranmeldung (in Zusammenarbeit mit Patentanwalt)
– Schutz nicht eingetragener Rechte (z.B. Geschäftsbezeichnung)?
– Lizenzvertragsrecht, Markenlizenzvertrag
– Kennzeichenstreit
Wettbewerbsrecht – Prophylaxe und Auseinandersetzung
Ihr Wettbewerber zieht Ihnen unlauter Kunden ab?
Abmahnung erhalten? Als eBay-Händler/PowerSeller?
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– Einschreiten gegen unlautere Praktiken Ihres Wettbewerbers
– Abwehr gegnerischer Abmahnung / Schutzrechtsverwarnung
– erforderlichenfalls: Abgabe modifizierter Unterlassungserklärung
– einstweilige Verfügung (aktiv/passiv)
– Abschlusserklärung
– Unterlassungsklage, Auskunft, Schadenersatz
Beispiel einer deutschen Markenurkunde

