OLG Hamm: EnVKV gilt auch für Internetangebote (Schleuderwirkung einer Waschmaschine), Urteil v. 11.03.2008, GZ 4 U 193/07

OLG Hamm
Urteil v. 11.03.2008, GZ 4 U 193/07

Das Oberlandesgericht Hamm stellt klar, dass die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) samt ihren Durchführungsregelungen auch für Angebote im Internet gelte. Die dort geregelten Informationspflichten seien Marktverhaltensregelungen iSd §4 Nr.11 UWG und Verstöße hiergegen keine Bagatellen iSd UWG.
Konkret ging es im entschiedenen Fall um die Angabe der Schleuderwirkungsklasse einer Waschmaschine.

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