LG Freiburg: Energieeffizienzklasse A+ ist nicht “besonders energieeffizient”, Urteil v. 12.07.2010, GZ 12 O 37/10

Das Landgericht (LG) Freiburg hat entschieden zur sprachlichen Umsetzung von Energieeffizienzklassen.

Ein MediaMarkt hatte einen Kühlgerät (Samsung) der Energieeffizienzklasse A+ als “besonders energieeffizient” beworben. Die Verbraucherzentrale Hamburg beanstandete dies als irreführend und somit wettbewerbswidrig, denn zwar reiche die Klassenspanne der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) von G (hoher Verbrauch) bis A++ (geringer Verbrauch), doch stelle die Klasse A+ im Vergleich zu anderen aktuellen Geräten auf dem Markt lediglich den Durchschnitt dar und sei im Vergleich zu anderen Geräten nicht “besonders energieeffizient”. Vergleichsmaßstab sei also nicht die Skala der in der EnVKV vorgesehenen Klassen, sondern die Sparsamkeit konkurrierender Produkte.


Landgericht Freiburg
Urteil v. 12.07.2010, GZ 12 O 37/10

Das LG Freiburg entschied zugunsten der Verbraucherzentrale Hamburg. Der Verbraucher erwarte bei der stattgefundenen Werbung überdurchschnittliche Werte.

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