Einführung: Domain-Recht

Die Domain ist bekanntermaßen die eindeutige Adresse aus Schriftzeichen und/oder Ziffern, unter der eine Internetpräsenz durch Eingabe in die Browser-Adresszeile erreichbar ist. Die Domain ist bei der zuständigen Vergabestelle (z.B. DENIC eG, Frankfurt am Main) hinterlegt mit einer bestimmten IP-Adresse, die den anfragenden Rechner auf den Zielrechner und weiter in bestimmte (Unter-)Ordner führt, auf denen die Programmierung einer Internetpräsenz zum Abruf gespeichert ist oder ein Postfach zur Entgegennahme von eMails bereit steht.


Domain als geschäftliche Bezeichnung

Die Domain kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schutz als geschäftliche Bezeichnung (Geschäftsbezeichnung) im Sinne von §5 MarkenG genießen und den Inhaber in die Position versetzen, Dritten die Verwendung des kennzeichnenden Domain-Teils zu untersagen, insbesondere im geschäftlichen Verkehr.  Als geschäftliche Bezeichnung konkurriert die Domain mit anderen Rechten nach allgemeinen Regeln des Kennzeichenrechts.


Domain als Verletzung fremder Rechte

Gleichzeitig kann die Domain mit anderen Schutzrechten, insbesonderen fremden Markenrechten, Werkstiteln, Namensrechten oder fremden Geschäftsbezeichnungen konkurrieren. Bereits die bloße Registrierung einer Domain kann fremde Rechte verletzen und Unterlassungs-, Auskunfts- und/oder Schadenersatzansprüche auslösen.

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