Archiv für die Kategorie „Textilkennzeichnung“

Einführung: Textilkennzeichnung

LG Frankenthal: Verweis auf eBay-AGB genügt BGB-InfoV, Urteil v. 14.02.2008, GZ 2 HK O 175/07

Die BGB-InfoV schreibt dem Unternehmer diverse Informationspflichten vor, z.B. hat der Online-Händler den Kunden gemäß §1 Abs.1 Nr.4 darüber zu informieren, wie der Vertrag zustande kommt. Weiters ist im elektronischen Geschäftsverkehr nach §3 Nr.1-4 BGB-InfoV u.a. zu informieren über die zur Verfügung stehenden Vertragssprachen, die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen, über die Möglichkeit der Fehleingabekorrektur und darüber, ob denn der Vertragstext gespeichert wird und dem Kunden zugänglich ist. Diesen Beitrag weiterlesen »

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