LG Düsseldorf: Unterlassungsurteil gegen irreführende Gewerberegisterangebote, Urteil v. 15.04.2011, GZ 38 O 148/10
Das Landgericht Düsseldorf hat sich unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten mit den Geschäftspraktiken eines bundesweit in Erscheinung tretenden Unternehmens befasst, das an unzählige Unternehmen Formularangebote versendet, in einem Gewerberegister bzw. Firmenbuch gelistet zu werden. Bei flüchtigem Lesen halten viele Unternehmen dies fälschlich für ein amtliches Formular und bemerken aufgrund des Layouts nicht, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines findigen Unternehmens handelt.