BGH: Werbung mit Einführungspreisen und durchgestrichen Regulärpreisen ohne Angabe der Angebotsdauer irreführend, Urteil v. 12.03.2011, GZ I ZR 81/09
Der Bundesgerichtshof hat sich mit einer Teppichwerbung („Original Kanchipur“) befasst, die im Rahmen eines Einführungsangebots einen durchgestrichenen Regulärpreis nannte.