Der Bayerische Rundfunk (BR Puls) hat RA Alexander Rathgeber aufgrund seiner langjährigen Erfahrung im DJ- und Eventbereich interviewt zu dem neu gegründeten Dienst „ProducerFactory.com“ einer Megalink GmbH McLaw, die in der Schweiz ansässig ist und mehr oder weniger fragwürdige Produktions- und Werbeleistungen für DJs anbietet. Übrigens NICHT zu verwechseln mit einem gleichnamigen Softwareprodukt der Firma Avid Technologies, Inc.!
Auf Verkaufsplattformen im Internet sowie in Suchmaschinen tummeln sich sehr viele Anbieter und jeder versucht seine Werbung bzw. sein Inserat so zu gestalten und zu platzieren, dass er sich bestmöglich präsentiert, viel Aufmerksamkeit erreicht und ggf. ein hohes Listenranking erzielt. Im hier entschiedenen Fall ging es um die Platzierung einer Verkaufsanzeige für einen PKW in der falschen Kilometerrubrik auf einem Verkaufsportal im Internet.
Der Verkauf von Tinte und Toner in Patronen und Kartuschen ist für die Hersteller von Druckern ein lukratives Geschäft. Seit Jahren bieten auch renommierten Druckerhersteller viele ihrer Geräte zu äußerst geringen Preisen an und der eigentliche Gewinn wird über den Verkauf von passenden Tintenpatronen und Tonerkartuschen erzielt.
Das Landgericht (LG) Berlin hat eine Abgrenzungsentscheidung getroffen, wann die Werbung mit einer mehr oder weniger selbstverständlichen Produkteigenschaft eine Irreführung darstellt oder noch vom Informationsbedürfnis im Rahmen der Produktbeschreibung gedeckt ist.
Das Landgericht Bonn hat sich mit einer Kampagne der Deutschen Post AG für ihre E-Postbrief befasst, denn der Bundesverband der Verbraucherzahlen nahm Anstoß an den folgenden Werbeaussagen:
Das Landgericht Düsseldorf hat sich unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten mit den Geschäftspraktiken eines bundesweit in Erscheinung tretenden Unternehmens befasst, das an unzählige Unternehmen Formularangebote versendet, in einem Gewerberegister bzw. Firmenbuch gelistet zu werden. Bei flüchtigem Lesen halten viele Unternehmen dies fälschlich für ein amtliches Formular und bemerken aufgrund des Layouts nicht, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines findigen Unternehmens handelt.
Zur Umsetzung der europäischen Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken vom 12.06.2005 hat der deutsche Gesetzgeber zum 30.12.2008 den §5a UWG geschaffen. Absatz (3) verpflichtet den Unternehmer zu verschiedenen Pflichtangaben beim Angebot seiner Leistungen:
Das Landgericht München II hat im einstweiligen Rechtsschutz entschieden über die Frage, ob unrichtige Angaben in einem GoogleⓇ Places Profil zum Unternehmenssitz einen Wettbewerbsverstoß darstellen.
Der Bundesgerichtshof hat sich mit einer Teppichwerbung („Original Kanchipur“) befasst, die im Rahmen eines Einführungsangebots einen durchgestrichenen Regulärpreis nannte.
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg liefert eine weitere Entscheidung im Zusammenhang mit den Schutzrechten des Klemmbausteineherstellers LEGOⓇ. Ein Wettbewerber hatte sich an die Verpackung der Klägerin angelehnt.
Das Landgericht Berlin hat auf Klage der Verbraucherzentrale in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht entschieden zur Geschäftspraxis eines Anbieters sogenannter Abo-Fallen im Internet und dabei äußerst klare Worte gefunden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat über die Frage entschieden, ob ein ehemaliges Flottenfahrzeug einer gewerblichen Autovermietung ohne weitere Erläuterung beworben werden darf als Jahreswagen aus erster Hand bzw. mit (nur) einem Vorbesitzer.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf liefert eine neue Entscheidung zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter Statt-Preise, also Werbung unter Angabe nicht nur den konkret verlangten Preises, sondern auch eines gerade nicht verlangten, oftmals durchgestrichenen Preises.
Der italienische Käse „Parmigiano Reggiano“ ist bei der Europäischen Kommission seit 1996 als geschützte Ursprungsbezeichnung eingetragen und die Kommission hatte gar schon einmal (vergeblich) vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt, da sie diese Ursprungsbezeichnung angeblich nicht ausreichend gegen Verletzung schütze (Urteil v. 26.02.2008, GZ C-132/05).
Das Kammgericht (KG) Berlin hat nun einem deutschen Hersteller die Bezeichnung seines Hartkäses als „Parmesan“ untersagt und ihn zu Schadenersatz verurteilt.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in zweiter Instanz zum Gewinnabschöpfungsanspruch gegen einen Betreiber von Internet-Abo-Fallen entschieden.
Nach Auflockerung des Briefpostmonopols versuchen sich diverse Postdienstleister neben der Deutsche Post AG zu etablieren. Die einen Verbraucher begrüßen die Belebung des Wettbewerbs, die anderen fürchten Qualitätsverlust sowie Lohndumping und sehen keinen Sinn darin, wenn am Tag gleich mehrere Zusteller klingeln oder das Haus betreten.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat das Verbot einer vergleichenden Werbung zwischen zwei Telekommunikationsanbietern im einstweiligen Rechtsschutz als irreführend bestätigt, da aus dem Vergleich nicht hervorging, dass die beiden Angebote unterschiedliche Mindestvertragslaufzeiten vorsahen.
Laut aktuellem Jahresbericht der Wettbewerbszentrale seien Wettbewerbsverstöße mit irreführenden Zertifikaten und Gütesiegeln auf dem Vormarsch.
Der Bauer-Verlag (Bauer Media Group) hat die Titelseiten von 26 seiner Zeitschriften mit einem „Top 100“-Siegel versehen und Pressegrossisten dazu angehalten, wiederum auf deren Zeitschriften-Einzelhändler einzuwirken, die „Top 100“-Zeitschriften bevorzugt zu präsentieren.
Das Landgericht (LG) Wiesbaden hat entschieden zu der Frage, wie lange eine Supermarktkette sogenannte Aktionsware vorrätig zu halten hat, um sich nicht wettbewerbswidrig zu verhalten unter dem Gesichtspunkt der Irreführung über den Warenvorrat (Lockangebot) gemäß §5 Abs.1 S.2 Nr.1, §5a Abs.3, §3 Abs.3 iVm Anhang Nr.5 UWG (§5 Abs.5 UWG aF).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden zu den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen an die Aktualität einer sogenannten Preissuchmaschine zum Preisvergleich.
Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat entschieden zu der Frage, ob ein Steuerberater (StB) auch eine nicht amtliche Fachberaterbezeichnung neben seiner Berufsbezeichnung führen darf.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer besonderen Konstellation über die Zulässigkeit beschreibender Angaben bei Google AdWords entschieden. Weiters enthält das Urteil Ausführung zu den notwenigen Inhalten einer markenrechtlichen Abmahnung.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Verwendung fremder Unternehmensbezeichnung als Keyword in Google AdWords nicht zwingend eine Kennzeichenverletzung oder einen Wettbewerbsverstoß darstellen müsse.
Ergeht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, sucht der Abgemahnte regelmäßig beim Abmahner nach Verstößen, um eine Gegenabmahnung abzusetzen und evtl. Kostenerstattungsansprüche aufrechnen / verrechnen zu können. Dies ist nicht von vornherein illegitim, denn auch der Abmahner hat sich natürlich an die Regeln des lauteren Wettbewerbs zu halten und es ist so recht kein Grund ersichtlich, warum nur er kostenpflichtig abmahnen könne.
Verschiedene (abmahnfreudige) Elektrohandelsunternehmen sind konzernmäßig verbunden aber gehen oftmals jedes für sich – und somit quasi doppelt – gegen einen Wettbewerber vor. Es stellt sich dabei die Frage, ob das eine Unternehmen rechtsmissbräuchlich abmahnt, während das im Konzern verbundene Schwesterunternehmen bereits über einen Unterlassungstitel gegen denselben Wettbewerber aufgrund eines früheren gleichen Verstoßes verfügt.
Das Landgericht (LG) Essen hat sich in einer Entscheidung geäußert zur Zulässigkeit eines Kontaktformulars im Impressum einer geschäftlichen Internetpräsenz anstatt der Angabe einer eMail-Adresse; weiters zur Pflicht, den Anbieter ausreichend zu bezeichnen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat im einstweiligen Verfügungsverfahren eine bestimmte Werbung für sogenannte Magnetfeldtherapiegeräte gestoppt.
Der betreffene Prospekt „PMT Quattro PRO“ habe nach Auffassung des Gerichts Heilwirkungen suggeriert, die nicht wissenschaftlich anerkannt waren. Das Gericht spricht gar von einer „Verblendung“ und „Überflutung mit plakativen Aussagen„. Beanstandet und untersagt wurden 25/35 Einzelaussagen als Verstöße gegen das Heilmittelwerberecht (HWG) und das Medizinproduktegesetz (MPG).
Domains sind einmalig und wenn der gewünschte Top-Level bereits anderweitig vergeben ist, weicht man auf einen anderen Top-Level aus. So hätte auch die Kanzlei gerne eine DE-Domain, doch ein fränkisches Unternehmen war schneller – daher ist die Kanzlei unter www.rathgeber.net zu erreichen. Der Top-Level „.net“ war ursprünlich für Netzverwaltungseinrichtungen bestimmt, ist jedoch inzwischen für diverse Zwecke verbreitet.