Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden zu den Anforderungen an eine wirksame und genügende Einwilligung in den Erhalt von Werbenachrichten im Sinne des §7 abs.2 Nr.2 UWG (Telefonwerbung).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Entscheidung getroffen zur Praxis der staatlichen Lotteriegesellschaften, besonders hohe Gewinnmöglichkeiten wie Jackpotausspielungen anzukündigen.
Die Presse (hier: Bild.de) berichtet über das sogenannte Rezept-Lotto. Wer seine Medikamente über den in Rede stehenden Apotheken-Bringdienst bestelle, erhalte sie von einer örtlichen Apotheke geliefert. Bei Lieferung übergebe der Kunde sein Original-Rezept und nehme damit kostenlos an einer Verlosung teil. Zu gewinnen seien Preise zwischen EUR 10,00 und EUR 1.000. Die Finanzierung erfolge über die teilnehmenden Apotheken.
Der Freistaat Bayern hat das Online-Bundesliga-Spiel „Super Manager“ verboten. Hiergegen klagt der Anbieter des Spiels vor dem Verwaltungsgericht (VG) Ansbach. Um das Spiel bis zur Entscheidung des Verfahrens weiter betreiben zukönnen, beantragte der Betreiber beim VG Ansbach einstweiligen Rechtsschutz. Das VG Ansbach lehnte die einstweilige Gestattung des Spielbetriebs ab. Der Betreiber legte hiergegen Beschwerde ein zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München.
Eine altbekannte Abzocke: Insbesondere per Brief oder automatischer Telefonansage melden sich dubiose Unternehmen (vorwiegend aus dem europäischen Ausland) und berichten, der Empfänger bzw. Anschlussinhaber habe an einem Gewinnspiel teilgenommen und gewonnen.
Um den Gewinn (Neuwagen, hohe Geldsumme) zu erhalten, müsse er schleunigst abgerufen werden: über eine kostenpflichtige Telefonnummer oder durch die postalische Einsendung angeblicher Gewinnmarken auf einer Warenbestellung.
Gewinne werden (natürlich) nicht ausgezahlt, sondern der Anbieter („Sender“) beruft sich oftmals auf sein Kleingedrucktes, dass der Gewinn doch nicht sicher sei, sondern z.B. nur die Teilnahme an einer anderen Verlosung.
Das Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, ob die Regelung in §4 Nr.6 UWG in ihrer generellen Form gegen europäisches Recht verstößt. Die bisherige deutsche Regelung lautet:
Unlauter handelt insbesondere, wer […] die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig macht, es sei denn, das Preisausschreiben oder Gewinnspiel ist naturgemäß mit der Ware oder der Dienstleistung verbunden […]