Schon wieder neues Widerrufsrecht und Rückgaberecht im Fernabsatz zum 04.08.2011
Das für den Fernabsatz geltende Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht ist abermals geändert worden. Es gilt eine dreimonatige Übergangsfrist vom 04.08.2011 bis 04.11.2011.
Das für den Fernabsatz geltende Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht ist abermals geändert worden. Es gilt eine dreimonatige Übergangsfrist vom 04.08.2011 bis 04.11.2011.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte auf Vorlage des Bundesgerichtshofs (BGH) zu entschieden, ob dem Verbraucher im Falle des Widerrufs bzw. der Rückgabe die sogenannten Hinsendekosten zu erstatten sind. Nach Abschluss des Vorabentscheidungsverfahren liegt nun das Urteil des BGH vor.
Das Amtsgericht (AG) Gummersbach hat einen weiteren Fall entschieden zu den Ansprüchen des Höchstbieters bei unberechtigter vorzeitiger Beendigung einer eBay-„Auktion“.
Zum 11.06.2010 ändert der Gesetzgeber einige Bestimmungen zum Fernabsatzrecht. Online-Händler mit eigenen Shops, auf eBay oder anderen Plattformen haben zum einen Ihre Widerrufsbelehrungen anzupassen bzw. über ein nun offenbar zulässiges Rückgaberecht zu belehren. Erfreulicherweise ermöglicht der Gesetzgeber künftig auch ein nur 14tägiges Widerrufsrecht, wenn der Händler dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung erst unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitteilt. Einige Details finden Sie hier zusammengestellt…
Doch genau so wichtig wie der freudige Blick in eine bessere Zukunft ist ist der ernste Blick in die düstere Vergangenheit. Jedenfalls für all diejenigen Unternehmen, die schon einmal erfolgreich abgemahnt wurden und eine Unterlassungserklärung (UE) abgeben mussten. Dasselbe Problem stellt sich bei einstweiligen Verfügungen, Verurteilungen und Abschlusserklärungen.
Nach Jahren erheblicher Rechtsunsicherheit hat der deutsche Gesetzgeber die Regelungen zum Widerrufsrecht und Rückgaberecht im Fernabsatz zugunsten der Online-Händler überarbeitet. Dies veranlasst den Fernabsatz u.a. zur Neufassung der Widerrufsbelehrungen bzw. Rückgabebelehrungen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat sich mit der Frage befasst, ob bzw. inwieweit die Pflicht zur Belehrung über ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrechts auch dann besteht, wenn das Angebot in eine sogenannte App (Application) eingebunden ist, also in ein Programm, das auf mobilen Endgeräten wie dem iPad, iPod oder Mobiltelefonen (z.B. iPhone) betrieben wird.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in zweiter Instanz zum Gewinnabschöpfungsanspruch gegen einen Betreiber von Internet-Abo-Fallen entschieden.
Mit seiner Entscheidung vom 03.09.2009, dass die deutschen Gesetzesregelungen zum Wertersatz bei widerrufenem Fernabsatzkauf gegen europäisches Recht verstießen, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Diskussion ausgelöst, ob die Verwendung des amtlichen Musters der Widerrufsbelehrung gemäß BGB-InfoV einen Wettbewerbsverstoß darstellt (EuGH, Urteil v. 03.09.2009).
Das Landgericht Düsseldorf (Kammer für Handelssachen) hat in einem wettbewerbsrechtlichen Rechtstreit entschieden, dass die Verwendung des amtlichen Musters zur Widerrufsbelehrung (BGB-InfoV) auch in Ansehung besagten EuGH-Urteils nicht wettbewerbswidrig sei.
Das Unternehmen Amazon (Amazon Services Europe S.à.r.l.) hat seine für amazon.de bestimmten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Verkäufer am 31.03.2010 mit Übergangsfrist bis 30.04.2010 geändert. Nunmehr verlangt Amazon von seinen Händlern eine sogenannte Preisparität: wer bei Amazon verkauft, dürfe seine Artikel dort nicht teurer anbieten als über andere nicht ladengeschäfts-gebundene Vertriebswege.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat entschieden über eine allgemeine Geschäftsbedingung, die in einer fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung verwendet wurde und eine Rücknahme von Kosmetikartikeln bzw. ein Widerrufsrecht hierfür generell ausschloss.
Wie die Presse meldet, werde das Bundeskartellamt dem Unternehmen eBay nicht untersagen, seine eBay-Verkäufer (in bestimmten Konstellationen) zu verpflichten, den eBay-Käufern die Zahung über PayPal zu ermöglichen (sog. PayPal-Zwang). Zur Einleitung eines Kartellverfahrens wegen dieser Praxis bestehe kartellrechtlich kein Anlass.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zur Frage der sogenannten Hinsendekosten entschieden und die in Deutschland hierzu bislang wohl vorherrschende Rechtsmeinung bestätigt.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte erneut entschieden, dass der Händler, der auch ins Ausland zu liefern bereit ist, die Auslandsversandkosten anzugeben habe und dieser Pflicht auch nicht genüge durch Hinweis auf die Möglichkeit, die Auslandsversandkosten beim Händler anzufragen. Die unterlassene Preisangabe sei als Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) ein nicht nur unerheblicher Wettbewerbsverstoß (z.B. Urteil v. 17.11.2009, GZ 4 U 148/09).
Das Kammergericht (KG) Berlin hat bei einem kleingewerblichen Händler auf eBay nun gegenteilig entschieden: als Bagatellverstoß, der dem Abmahner keinen Unterlassungsanspruch verschafft.
Das Landgericht (LG) Bochum hat eine wettbewerbsrechtliche Entscheidung getroffen zum Verstoß gegen die Einheitenverordnung (EinhV).
Ein Händler hatte für einen digitalen Bilderrahmen geworben und die Bildschirmgröße nicht in Zentimeter (cm), sondern nur in Zoll angegeben.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden, ob die Cellophanhüllen, mit denen üblicherweise Software-Verpackungen und Musik-CDs, DVD-Filme etc. „eingeschweißt“ sind, ein Siegel im Sinne des §312 Abs.4 Nr.2 BGB seien. Diese Gesetzesvorschrift lautet derzeit:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat seine Rechtsprechung weiterentwickelt zu der Streitfrage, inwieweit die Verwendung fremder Marken in Google-AdWords-Anzeigen einen Markenverstoß durch den Wettbewerber darstellen.
Die Entscheidung betrifft nicht unmittelbar die Haftung des Unternehmens Google – hierzu hatte der EuGH kurz zuvor entschieden mit Urteil v. 23.03.2010 (Louis Vuitton).
Der Französische Kassationshof (Cour de Cassation) hatte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt über die Haftung des Unternehmens Google und seiner Werbekunden für die Verwendung fremder geschützter Marken als sogenannte Keywords für Google Adwords-Werbung sowie als Textbestandteil von Google AdWords-Anzeigetexten.
Das französische Modelabel „Vuitton“ und andere sahen ihren Markenrechte durch Google verletzt, indem Google ihre Marken als Keyword zuteilte und Annoncen anzeigte, die die Marken wiedergaben.
Das Landericht (LG) Berlin hat entschieden zu einem Fall der Erstattungspflicht von Verpackungskosten bei nicht mehr vorhandener Verpackung.
Der Käufer hatte im Fernabsatz einen Wäschetrockner gekauft und den Vertrag fristgerecht widerrufen, so dass der Wäschetrockner bei ihm abgeholt werden sollte. Da der Käufer die ursprüngliche Verpackung nicht meht hatte, bat er Verkäufer ihn, das Gerät
„vor der Abholung zu verpacken, eventuell mit einer Folie etc., dass das Gerät halbwegs verpackt ist.„
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden zu den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen an die Aktualität einer sogenannten Preissuchmaschine zum Preisvergleich.
Das Landgericht Hamburg hat das US-amerikanische Videoportal YouTube (offenbar YouTube LLC, vertreten durch die Google Inc.) als Störer zur Unterlassung verurteilt, ein bestimmtes Video vorzuhalten, dessen antisemitische Inhalte das postmortale Persönlichkeit des 2006 verstorbenen Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland Dr. h.c. Paul Spiegel verletzten.
Mit seiner Entscheidung vom 03.09.2009, dass die deutschen Gesetzesregelungen zum Wertersatz bei widerrufenem Fernabsatzkauf gegen europäisches Recht verstießen, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Diskussion ausgelöst, ob die Verwendung des amtlichen Musters der Widerrufsbelehrung gemäß BGB-InfoV einen Wettbewerbsverstoß darstellt bzw. ob/inwiefern der Händler Wertersatz verlangen kann (EuGH, Urteil v. 03.09.2009).
Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat in Auseinandersetzung mit besagtem EuGH-Urteil entschieden, dass die deutschen Gesetzesregelungen richtlinienkonform ausgelegt werden können, und einem Händler Wertersatz zugesprochen. Die Entscheidung ist keine wettbewerbsrechtliche, befasst sich jedoch mit der relevanten Grundproblematik.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat erneut entschieden, dass der Händler, der auch ins Ausland zu liefern bereit ist, die Auslandsversandkosten anzugeben habe und anderenfalls wettbewerbswidrig handele (Verstoß gegen Preisangabenverordnung).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden zu der Frage, ob/inwieweit ein Unternehmen für das Verhalten seiner Affiliates (Werbepartner) haftet, wenn diese durch die rechtswidrige Verwendung von Metatags und Werbetexte fremde Kennzeichenrechte verletzen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Frage befasst, ob ein Freiberufler, der online Waren bestellt und dabei als Rechnungsanschrift und Lieferadresse sein Büro angibt, dadurch automatisch als Unternehmer nach §14 BGB gilt – dann hätte er im Fernabsatz kein Widerrufsrecht.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Vorschriften im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zum Wertersatz/Nutzungsersatz bei Fernabsatzgeschäften gegen europäisches Rechts verstoßen.
Das Hanseatische OLG Hamburg hatte in 2006 entschieden, dass das Angebot von Duftwassern mit einer veränderten Umverpackung eine Markenverletzung gegenüber dem Markeninhaber darstellen könne (OLG Hamburg, Urteil v. 28.06.2006 – GZ 5 U 213/05 – Parfümtester II). Der Urteil gab dem Unternehmen eBay als Plattformbetreiberin gewisse Vorgehenspflichten gegen klar erkennbare Verstöße auf Störerhaftung).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit den Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei verbundenen Verträgen befasst. Ein privater Anlager wollte sich an einer Fondsgesellschaft beteiligen und die dafür erforderliche Einlagen von EUR 20.000 imselben Zuge als Darlehen aufnehmen. Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung war die gesondert vom Anleger unterzeichnete Widerrufsbelehrung, die auszugsweise lautete wie folgt:
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat entschieden, dass es unter dem Stichwort „Zusendung unbestellter Ware“ eine unzumutbare Bestästigung und somit einen Wettbewerbsverstoß darstelle, wenn ein Händler die ursprünglich bestellte Ware gleichwohl noch an den Käufer (Verbraucher) absendet, obwohl dieser bereits sein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht ausgeübt hat. Dies gelte auch dann, wenn die Ware nur versehentlich abgesandt wurde oder der Kunde rechtskundig ist und erkenne, dass er zu einer Abnahme nicht verpflichtet ist. Die Zusendung unbestellter Waren sei als deren Bewerbung zu betrachten.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat sich mit der Frage befasst, ob bzw. inwieweit die Vorschriften zur Belehrung über das Widerrufsrecht im Fernabsatz auch bei Bildschirmoptimierung auf mobile Endgeräte gelten, sogenannter mCommerce / M-Commerce.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden zu der Frage, ob/inwiefern der Inhaber eines eBay-Accounts haftet, wenn er einem Dritten fahrlässig die Nutzung seines eBay-Accounts ermöglicht und darüber Wettbewerbsverstöße und Schutzrechtsverletzungen (z.B. Markenverletzung, Urheberrechtsverletzung) begangen werden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat sich geäußert zu den Anforderungen an das Impressum einer Kommanditgesellschaft (KG).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich geäußert zur Darlegungslast des Geschädigten, um Plattformbetreiber wie das Unternehmen eBay haftbar zu machen bzw. auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen in Fällen, in denen eBay-Accounts unter falschem Namen angelegt werden („Namensklau“) oder über den Account Schutzrechtsverletzungen begangen werden.
Die BGB-InfoV schreibt dem Unternehmer diverse Informationspflichten vor, z.B. hat der Online-Händler den Kunden gemäß §1 Abs.1 Nr.4 darüber zu informieren, wie der Vertrag zustande kommt. Weiters ist im elektronischen Geschäftsverkehr nach §3 Nr.1-4 BGB-InfoV u.a. zu informieren über die zur Verfügung stehenden Vertragssprachen, die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen, über die Möglichkeit der Fehleingabekorrektur und darüber, ob denn der Vertragstext gespeichert wird und dem Kunden zugänglich ist.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, inwieweit das Unternehmen eBay wettbewerbsrechtlich als Störer haftet in dem Fall, dass ein Verkäufer über eBay jugendgefährdende Medien anbietet.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat – abermals bezüglich „Rolex“ – seine Rechtsprechung erweitert zur Störerhaftung des Unternehmens eBay im Falle von Markenverletzungen durch eBay-Verkäufer. Das Urteil wird in Fachkreisen auch bezeichnet als „Interneversteigerung II“ und knüpft an die Entscheidung „Internetversteigerung I“ des BGH vom 11.03.2004 an (GZ I ZR 304/01).
Das Hanseatische OLG Hamburg hat entschieden, dass das Angebot von Parfümprodukten mit einer veränderten Umverpackung (oder ohne die Umverpackung) eine Markenverletzung gegenüber dem Markeninhaber darstellen könne, und dem Unternehmen eBay als Plattformbetreiberin gewisse Vorgehenspflichten gegen klar erkennbare Verstöße aufgegeben (Störerhaftung).
Mit Urteil vom 03.11.2004 hat der Bundesgerichtshof (GZ VIII ZR 375/03) entschieden, dass „Auktionen“ bei eBay keine „Versteigerungen“ im rechtlichen Sinne sind (§156 BGB), sondern Kaufgeschäfte. Daher gelten nicht nur bei sogenannten „Sofort-Käufen“, sondern bei allen eBay-„Auktionen“ eines Unternehmers gegenüber einem Verbraucher die Bestimmungen zum Fernabsatz, also auch das dort vorgesehene Widerrufsrecht.
Das Landgericht München I hat den Betreiber einer Erotik-Website (Hardcore-Umfeld) zur Unterlassung verurteilt wegen eines auf seiner Website befindlichen Hyperlinks auf rechtswidrige Wiedergaben von Playboy-Fotos auf einem anderen Portal (Porno-Szene). Weiters erschien bei Eingabe des Namens des Models in gängige Suchmaschinen aufgrund des dort angezeigten Links der Eindruck einer Verbindung des Models zur Porno-Szene.
Kanzlei Alexander Rathgeber erstreitet nach knapp sechsmonatiger Prozessdauer außergewöhnliches Urteil im Zusammenhang mit dem Internet-Auktionsportal eBay. Ein Mitglied, das seine Auktion vorzeitig beendet hatte, wurde zu Schadenersatz in Höhe von über EUR 1.000 verurteilt. Gegenstand war eine Armbanduhr: Cartier Tank Basculante.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Falle „Rolex“ Stellung genommen zu den Vorsorge- und Handlungspflichten im Falle von Markenverletzungen durch eBay-Verkäufer. Das Urteil wird in Fachkreisen auch bezeichnet als „Internetversteigerung I„.