OLG Düsseldorf: 15-Minuten-Takt bei RA-Vergütung unangemessen, Urteil v. 18.02.2010, GZ 24 U 183/05
Geschrieben in Allg. Geschäftsbedingungen am 18. Februar 2010 Kommentare deaktiviert
Zur Vereinbarung eines Zeithonoaras sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Rechtsanwälten und anderen Beratern häufig einen Abrechnungstakt/Zeittakt vor. Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein formularmäßig vereinbarter Takt von 15 Minuten den Mandanten unangemessen benachteilige und nach §307 BGB unwirksam sei.
OLG Düsseldorf
Urteil v. 18.02.2010, GZ 24 U 183/05
Zwar sei eine Zeittaktklausel strukturell nicht ungeeignet, doch [...]