Falsche oder unvollständige Angaben im Impressum oder das Fehlen des gesamten Impressums werden immer wieder abgemahnt und immer wieder urteilen die Gerichte hierzu wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche aus – sowohl im einstweiligen Rechtsschutz, als auch im Hauptverfahren kann sich der Betreiber nicht auf das Argument verlassen, ein ungenügendes Impressum stelle einen lediglichen Bagatellverstoß dar.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düssedorf hat entschieden zu den Pflichten von ShareHosting-Diensten zur Vermeidung von Urheberrechtsverstößen. Konkret ging es um die Frage, ob ein Wortfilter vorgehalten werden muss.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden zu der Frage, ob die verkleinerte Darstellung von im Internet abrufbaren Bildern in Suchmaschinen (Thumbnails, Vorschaubilder, Bildvorschau, Bildsuche) eine rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung durch Suchmaschinen wie Google darstellt (§19a UrhG). Weiters hat sich der BGH zu den Erfordernissen geäußert, eine solche Bildnutzung für die Zukunft zu untersagen.
Die Rapidshare AG mit Sitz in der Schweiz ermöglicht ihren Nutzern den Upload von Dateien auf ihre Server. Den Download-Link kann der Nutzer beliebigen Dritten zur Verfügung stellen, damit diese die Dateien bei Rapidshare unmittelbar herunterladen können.
Das Landgericht (LG) Berlin hat über die Unterlassungsklage gegen einen Website-Betreiber entschieden, auf dessen Internetseite sich ein das Persönlichkeitsrecht verletzender Beitrag befand, den er als RSS-Feed bezogen hatte. Auf seiner Website baute er einen Teaser ein, der sich auf den betreffenden Beitrag bezog.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat gegen einen Twitter-Nutzer eine einstweilige Verfügung erlassen, denn er hatte auf seinem Twitter-Account einen oder mehrere Hyperlinks gesetzt auf andere Internetseiten, auf denen anonym unwahre und wettbewerbswidrige Inhalte über ein bestimmtes Unternehmen verbreitet wurden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden zu der Frage, ob/inwieweit ein Unternehmen für das Verhalten seiner Affiliates (Werbepartner) haftet, wenn diese durch die rechtswidrige Verwendung von Metatags und Werbetexte fremde Kennzeichenrechte verletzen.
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Das Landgericht München I hat den Betreiber einer Erotik-Website (Hardcore-Umfeld) zur Unterlassung verurteilt wegen eines auf seiner Website befindlichen Hyperlinks auf rechtswidrige Wiedergaben von Playboy-Fotos auf einem anderen Portal (Porno-Szene). Weiters erschien bei Eingabe des Namens des Models in gängige Suchmaschinen aufgrund des dort angezeigten Links der Eindruck einer Verbindung des Models zur Porno-Szene.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass das Setzen von Links und Deep-Links das Urheberrecht des Betreibers der Ziel-Website nicht verletze.