Archiv für die Kategorie „Unterlassungserklärung“

Einführung: Unterlassungserklärung


Ausgangspunkt: Abmahnung


Wer sich rechtswidrig verhält, insbesondere gegen die Regeln des lauteren Wettbewerbs verstößt oder sich fremder Schutzrechte bedient, gibt in den Augen der Rechtsprechung regelmäßig Anlass zu der Befürchtung, dass er dieses Verhalten fortsetzen oder wiederholen wird: sogenannte Fortsetzungs- bzw. Wiederholungsgefahr. Steht ein Rechtsverstoß aufgrund konkreter Befürchtung erst bevor, spricht man von Erstbegehungsgefahr (z.B. durch die rechtsverletzende Registrierung einer Domain). Eine so begründete Fortsetzungs-/Wiederholungs-/Erstbegehungsgefahr begründet einen gerichtlich durchsetzbaren Unterlassungsanspruch gegen den Verletzer.
Die Geltendmachung eines solchen Unterlassungsanspruchs erfolgt meist zunächst außergerichtlich durch Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer geeigneten Unterlassungserklärung. Diesen Beitrag weiterlesen »

Neues Widerrufsrecht zum 11.06.2010: Rechtzeitig alte Unterlassungserklärungen überprüfen, um Vertragsstrafen und Ordnungsmittel zu vermeiden!

Zum 11.06.2010 ändert der Gesetzgeber einige Bestimmungen zum Fernabsatzrecht. Online-Händler mit eigenen Shops, auf eBay oder anderen Plattformen haben zum einen Ihre Widerrufsbelehrungen anzupassen bzw. über ein nun offenbar zulässiges Rückgaberecht zu belehren. Erfreulicherweise ermöglicht der Gesetzgeber künftig auch ein nur 14tägiges Widerrufsrecht, wenn der Händler dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung erst unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitteilt. Einige Details finden Sie hier zusammengestellt

Doch genau so wichtig wie der freudige Blick in eine bessere Zukunft ist ist der ernste Blick in die düstere Vergangenheit. Jedenfalls für all diejenigen Unternehmen, die schon einmal erfolgreich abgemahnt wurden und eine Unterlassungserklärung (UE) abgeben mussten. Dasselbe Problem stellt sich bei einstweiligen Verfügungen, Verurteilungen und Abschlusserklärungen. Diesen Beitrag weiterlesen »

BGH: Reichweite einer Unterlassungserklärung im Presserecht, Urteil v. 23.06.2009, GZ VI ZR 232/08

Es ist anerkannt, dass der Unterlassungsschuldner seine Unterlassungserklärung so eng fassen darf, dass sie nur die konkrete Verletzungsform beschreibt. Die Reichweite der Unterlassungserklärung umfasst die konkret beschriebene Verletzungsform und nach allgemeinem Wettbewerbsrecht auch sogenannte kerngleiche Verstöße. Doch was bedeutet “konkret”? Diesen Beitrag weiterlesen »

BGH: Unterlassungsanspruch eines nur regional tätigen Wettbewerbers wirkt bundesweit (Vorratslücken), Urteil v. 10.12.1998, GZ I ZR 141/96

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die wettbewerbsrechtliche Streitfrage entschieden, welche geografische Wirkung ein Unterlassungsanspruch des Unterlassungsgläubigers hat, der selbst nur regional tätig ist.
Kann ein regional tätiges Unternehmen seinem bundesweit tätigen Wettbewerber ein bestimmtes wettbewerbswidriges Verhalten bundesweit untersagen oder nur für den Bereich seiner eigenen Region? Diesen Beitrag weiterlesen »

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