Schutzschrift

Einführung: Schutzschrift


Ausgangslage


Sie haben eine Abmahnung erhalten, sind jedoch zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht bereit. Daher rechnen Sie damit, dass der Gegner gegen Sie eine einstweilige Verfügung beantragen könnte. Es ist also zu befürchten, dass das Gericht über den Antrag nur auf Grundlage des gegnerischen Vortrags und ohne Sie anzuhören entscheiden wird. Diesen Beitrag weiterlesen »

Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie gerne an und wir besprechen vorab unverbindlich, ob Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten.
Versuchen Sie es insbesondere bei kurz gesetzten Fristen auch abends und am Wochenende.

Hotline 089/456.00.690
RA Alexander Rathgeber
Odeonsplatz 16, 80539 München

Gründerberatung

Sie beabsichtigen die Gründung eines Unternehmens oder starten ein Projekt?

Dann nehmen Sie in der Kanzlei doch eine Gründerberatung wahr zur Einführung ins Kennzeichen- und Wettbewerbsrecht. Vermeiden Sie klassische Anfängerfehler und sichern Sie sich gleich zu Anfang Ihre geistigen Eigentumsrechte!

Gerne übernimmt die Kanzlei für Sie auch die Anmeldung von Marke und Geschmacksmuster.