Archiv für die Kategorie „Schutzschrift“

Einführung: Schutzschrift


Ausgangslage


Sie haben eine Abmahnung erhalten, sind jedoch zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht bereit. Daher rechnen Sie damit, dass der Gegner gegen Sie eine einstweilige Verfügung beantragen könnte. Es ist also zu befürchten, dass das Gericht über den Antrag nur auf Grundlage des gegnerischen Vortrags und ohne Sie anzuhören entscheiden wird. Diesen Beitrag weiterlesen »

Abmahnung erhalten

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RA Alexander Rathgeber
Odeonsplatz 16/17
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Telefon: 089/456.00.69.0
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