Archiv für die Kategorie „Einstweilige Verfügung“

Einführung: Einstweiliger Rechtsschutz


Beschleunigte Hilfe durch das Gericht


Der sogenannte einstweilige Rechtsschutz ist ein extrem beschleunigtes Gerichtsverfahren, in dem der Antragsteller innerhalb kürzester Zeit – innerhalb weniger Tage oder gar Stunden – eine vorläufige gerichtliche Entscheidung erlangen kann, z.B. um einen unlauteren Wettbewerber erst einmal zu stoppen. Diesen Beitrag weiterlesen »

Neues Widerrufsrecht zum 11.06.2010: Rechtzeitig alte Unterlassungserklärungen überprüfen, um Vertragsstrafen und Ordnungsmittel zu vermeiden!

Zum 11.06.2010 ändert der Gesetzgeber einige Bestimmungen zum Fernabsatzrecht. Online-Händler mit eigenen Shops, auf eBay oder anderen Plattformen haben zum einen Ihre Widerrufsbelehrungen anzupassen bzw. über ein nun offenbar zulässiges Rückgaberecht zu belehren. Erfreulicherweise ermöglicht der Gesetzgeber künftig auch ein nur 14tägiges Widerrufsrecht, wenn der Händler dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung erst unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitteilt. Einige Details finden Sie hier zusammengestellt

Doch genau so wichtig wie der freudige Blick in eine bessere Zukunft ist ist der ernste Blick in die düstere Vergangenheit. Jedenfalls für all diejenigen Unternehmen, die schon einmal erfolgreich abgemahnt wurden und eine Unterlassungserklärung (UE) abgeben mussten. Dasselbe Problem stellt sich bei einstweiligen Verfügungen, Verurteilungen und Abschlusserklärungen. Diesen Beitrag weiterlesen »

OLG Koblenz: Vollziehung Gegendarstellungsverfügung, Beschluss v. 02.05.2008, GZ 4 U 452/08

Es ist in der Rechtsprechung umstritten, ob eine Gebotsverfügung zur Vollziehung lediglich der Zustellung bedarf oder ob vom Gläubiger ein darüber hinausgehender Vollziehungswille bekundet werden muss. Hintergrund ist §929 Abs.2 ZPO: erfolgt die Vollziehung nicht innerhalb eines Monats, wird sie unstatthaft. Wer also eine einstweilige Verfügung erwirkt aber nicht binnen Monatsfrist “vollzieht”, kann insbesondere Zwangsmittel nicht mehr durchsetzen. Ein Fall der Gebotsverfügung ist die presserechtliche Gegendarstellungsverfügung. Diesen Beitrag weiterlesen »

OLG München: Vollziehung Gegendarstellungsverfügung, Beschluss v. 06.10.2006, GZ 18 W 2365/06

Es ist in der Rechtsprechung umstritten, ob eine Gebotsverfügung zur Vollziehung lediglich der Zustellung bedarf oder ob vom Gläubiger ein darüber hinausgehender Vollziehungswille bekundet werden muss. Hintergrund ist §929 Abs.2 ZPO: erfolgt die Vollziehung nicht innerhalb eines Monats, wird sie unstatthaft. Wer also eine einstweilige Verfügung erwirkt aber nicht binnen Monatsfrist “vollzieht”, kann insbesondere Zwangsmittel nicht mehr durchsetzen. Ein Fall der Gebotsverfügung ist die presserechtliche Gegendarstellungsverfügung. Diesen Beitrag weiterlesen »

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