Einführung: Abschlusserklärung
Geschrieben in Abschlusserklärung am 11. März 2010 Kommentare deaktiviert
Funktion
Die Abschlusserklärung hat den Zweck, eine ergangene einstweilige Verfügung – sei es eine Beschlussverfügung oder eine Urteilsverfügung – in den Rang einer rechtskräftigen Hauptsacheentscheidung zu erheben, eine gerichtliche Auseinandersetzung also vorzeitig zu beenden. Der Hintergrund liegt darin, dass die einstweilige Verfügung von Gesetzes wegen nur eine vorläufige Regelung ist, der Unterlassungsgläubiger jedoch ein berechtigtes Interesse [...]