BGH: Bonuspunkte auf Medizinprodukte unzulässig (DeguSmiles), Urteil v. 26.03.2009, GZ I ZR 99/07

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil zur Reichtweite des in §7 Abs.1 HWG geregelten Verbots von Werbegaben entschieden.

Einer Hersteller und Vertreiber von Materialien für Zahnersatz setzte ein Bonusprogramm auf, das quasi auf Treupunkte und dafür einzulösende Prämien hinausläuft. Die erworbenen Prämienpunkte konnten eingelöst werden für Sachprämien, Dienstleistungsprämien sowie Gutscheine aus einem Prämienkatalog. Barauszahlung oder wertmäßige Verrechnung wurden nicht angeboten.

Ein Wettbewerber sah hierin einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (§7 Abs.1 HWG), mahnte ab und klagte schließlich auf insbesondere Unterlassung und Abahnkosten. Der beklagte Hersteller war der Ansicht, §7 Abs.1 HWG erfasse nur solche Fälle, in denen eine Prämie an den Bezug ganz bestimmter Medizinprodukte geknüpft sei. Sein System knüpfe an einen getätigten Umsatz an, der auch über andere Produktgruppen zustande kommen könne. Somit handele es sich bei den Prämienpunkten und den gewährten Prämien um keine von einer Gegenleistung unabhängige Zuwendung oder Werbegabe.


BGH (DeguSmiles & more)
Urteil v. 26.03.2009, GZ I ZR 99/07

Der Bundesgerichtshof sieht bei §7 Abs.1 HWG einen weiten Anwendungsbereich. Das Verbot greife nicht nur, wenn die Prämie auf konkret bestimmte Medizinprodukte gewährt werde. Das angegriffene Prämiensystem sei auf produktbezogene Werbeabgaben iSv §7 Abs.1 HWG gerichtet.


Amtlicher Leitsatz

Das Ausloben und Gewähren von Prämien für den Bezug von Medizinprodukten stellt beim Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des §7 Abs.1 HWG eine produktbezogene und daher nach §§ 1 Abs.1 Nr. 1a, 7 HWG verbotene Werbung dar unabhängig davon, ob die für die Gewährung der Prämien erforderlichen Prämienpunkte allein für genau benannte Medizinprodukte, für eine nicht näher eingegrenzte Vielzahl von Medizinprodukten oder sogar für das gesamte, neben Medizinprodukten auch andere Produkte umfassende Sortiment angekündigt wird.

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