KG Berlin: Unterlassene Angabe zu Auslandsversandkosten bloße Bagatelle, Urteil v. 13.04.2010, GZ 5 W 62/10

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte erneut entschieden, dass der Händler, der auch ins Ausland zu liefern bereit ist, die Auslandsversandkosten anzugeben habe und dieser Pflicht auch nicht genüge durch Hinweis auf die Möglichkeit, die Auslandsversandkosten beim Händler anzufragen. Die unterlassene Preisangabe sei als Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) ein nicht nur unerheblicher Wettbewerbsverstoß (z.B. Urteil v. 17.11.2009, GZ 4 U 148/09).

Das Kammergericht (KG) Berlin hat bei einem kleingewerblichen Händler auf eBay nun gegenteilig entschieden: als Bagatellverstoß, der dem Abmahner keinen Unterlassungsanspruch verschafft.


KG Berlin
(amtlicher Leitsatz)
Beschluss v. 13.04.2010, GZ 5 W 62/10

Wirbt ein kleingewerblicher Händler in einem Angebot auf der Internetplattform eBay mit dem Hinweis “Versand in alle anderen Länder weltweit auf Anfrage” und gibt er dabei nur die Versandkosten für die Europäische Union und die Schweiz an, kann ein bloßer Bagatellverstoß nach §3 Abs.1 UWG vorliegen.

Kommentieren ist momentan nicht möglich.

Abmahnung erhalten

Dann rufen Sie gleich an und wir besprechen vorab unverbindlich, ob Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten!
Versuchen Sie es insbesondere bei kurz gesetzten Fristen gerne auch abends und am Wochenende.


RA Alexander Rathgeber
Odeonsplatz 16/17
80539 München

Telefon: 089/456.00.69.0
Telefax: 089/456.00.69.9
eMail: info[at]rathgeber.net

Gründerberatung

Sie beabsichtigen die Gründung eines Unternehmens oder starten ein Projekt?

Dann nehmen Sie in der Kanzlei doch eine Gründerberatung wahr zur Einführung ins Kennzeichen- und Wettbewerbsrecht. Vermeiden Sie klassische Anfängerfehler und sichern Sie sich gleich zu Anfang Ihre geistigen Eigentumsrechte!

Gerne übernimmt die Kanzlei für Sie auch die Anmeldung von Marke und Geschmacksmuster.