OLG Bamberg: Zugang einer Abmahnung per Telefax, Beschluss v. 28.11.2008, GZ 4 W 41/08

Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat sich geäußert zum Zugang einer Abmahnung per Telefax. Die Abmahnung war offenbar per Telefax beim Beklagten Verlag eingegangen, jedoch auf der Telefax-Durchwahl der falschen Redaktion.


OLG Bamberg
Beschluss v. 28.11.2008, GZ 4 W 41/08

Eine Abmahnung gelte als zugegangen, wenn der Empfänger sie in seinem Herrschaftsbereich unter normalen Umständen zur Kenntnis habe nehmen können.

Bei der Frage des Zugangs auf einer vom Empfänger eingerichteten Empfangseinrichtung komme es darauf an, ob der Empfänger nach der Verkehrsanschauung mit jederzeitigem Eingang von Mitteilung rechnen müsse. Ein Telefax-Anschluss sei eine solche Empfangseinrichtung, wenn der Empfänger ihn z.B. als zentralen Telefax-Anschluss oder im Impressum einer betroffenen Zeitung benannt habe; jedoch nicht der Telefax-Anschluss einer anderen Redaktion desselben Verlags.

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